Rechtslexikon M
Mahnverfahren
Durch ein gerichtliches Mahnverfahren kann der Gläubiger sich einen Vollstreckungstitel (auchVollstreckungsbescheid) im Bezug auf eine unbestrittene Forderung verschaffen, solange der Schuldner keinen Einspruch oder Widerspruch einlegt. Beantragt der Gläubiger kein Mahnverfahren, so müsste der Gläubiger die Durchsetzung seiner Forderung vor Gericht durchführen.
Hat der Gläubiger allerdings ein ordnungsgemäßen Vollstreckungsbescheid ohne Einspruch noch Widerspruch erworben, so kann dieser direkt vollstreckt werden.
Aktuelles

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Käufer eines gebrauchten K
... [mehr...]
Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen V
... [mehr...]
Neuer Bußgeldkatalog
Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben worden.
... [mehr...]
Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts
Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unterhaltsansprüche gegen ihren Ma
... [mehr...]
Kündigung von bestehenden Kreditverträgen
Gewährt eine Bank keinen weiteren Kredit mehr, ist das kein Grund für eine Kündigung der bestehenden Kreditverträge. Kündigt man trotzdem, hat der Kun
... [mehr...]
Lebensversicherungen nicht vorzeitig kündigen
Berlin (dpa/tmn) - Das Geld ist knapp, trotzdem Vorsicht: Verbraucherberater warnen Anleger davor, wegen der weltweiten Finanzkrise bestehende Lebensv
... [mehr...]Arbeitsrecht Ratgeber
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.