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Langzeiterkrankung

Eine Langzeiterkrankung eines Arbeitnehmer liegt vor, wenn dieser über einen längeren Zeitraum andauernd arbeitsunfähig ist. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer generell nicht aufgrund einer Langzeiterkrankung kündigen, solange Überbrückungsmaßnahmen möglich sind. Beispiele für Überbrückungsmaßnahmen sind:

  • Durchführung von Mehr- oder Überarbeit
  • Neueinstellung einer Aushilfskraft
  • personelle Umorganisation

Jedoch ist eine Kündigung dann zulässig, wenn:

  • die Wiedereinsetzbarkeit des Arbeitnehmers vom Arzt mit einer negativen Zukunftsprognose attestiert ist,
  • aufgrund der verschiedenen Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers eine weitere Beeinträchtigung des Arbeitgebers nicht mehr zumutbar ist,
  • oder durch die Langzeiterkrankung eine gravierende Beeinträchtigung des Betriebes vorliegt.

 

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