Rechtslexikon J
Justiziar
Juristen die bei Unternehmen, Verbänden oder Behörden angestellt sind und rechtsberatend tätig sind nennt man Justiziar.
Oft leitet dieser die Rechtsabteilung und ist meist auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert.
Neben der beratenden Tätigkeit für die Mitarbeiter erkennt der Justiziar die rechtlichen Probleme seiner Arbeitgebers und erarbeitet hierfür Lösungsvorschläge (bspw. bei der Gestaltung von Verträgen). Auch analysiert er die Vorhaben und Ziele des Arbeitgebers und prüft diese auf ihre rechtliche Durchsetzbarkeit.
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