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Jugendgefährdende Medien

Als jugendgefährdend gelten Filme, Schriften und Computerprogramme, welche die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gefährden sowie die Erziehung zu einer gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Person stören.

Über den Grad der Jugendgefährdung entscheidet die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM). Sie setzt sexuell anstößige, rassistische und verrohend wirkende Medien auf die Liste jugendgefährdender Medien (Index) und erlaubt eine Abgabe im Handel erst ab einem Alter von 18 Jahren.

Vor allem die Jugendämter reichen Anträge oder Anregungen zur Prüfung solcher Medien ein. Erst nach diesem Einreichen kann ein Medium von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien geprüft werden. Ebenfalls können Anbieter, Urheber oder Inhaber der Nutzungsrechte eine Streichung aus dem Index beantragen. 

 

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Berlin (dpa/tmn) - Das Geld ist knapp, trotzdem Vorsicht: Verbraucherberater warnen Anleger davor, wegen der weltweiten Finanzkrise bestehende Lebensv

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