Rechtslexikon I
Insolvenzverwalter
Der Insolvenzverwalter ist ein Durchführungsorgan in einem Insolvenzverfahren. Er kann ebenfalls bereits vor dessen Eröffnung als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden.
Nur eine natürliche Person kann ein Insolvenzverwalter sein. Sie nimmt die Insolvenzmasse in ihren Besitz und verwaltet sowie verfügt über sie.
Ebenso wirkt der Insolvenzverwalter bei der Feststellung der Forderungen der Insolvenzgläubiger mit. Die Masse wird ebenfalls durch den Insolvenzverwalter an die Gläubiger verteilt.
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Berlin (dpa/tmn) - Das Geld ist knapp, trotzdem Vorsicht: Verbraucherberater warnen Anleger davor, wegen der weltweiten Finanzkrise bestehende Lebensv
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