Rechtslexikon I
Insolvenzgericht
Das Insolvenzgericht ist zuständig für das Insolvenzverfahren. Somit ist bspw. das Amtsgericht grundsätzlich sachlich zuständig.
Es ist jeweils das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Liegt der Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit jedoch an einem anderen Ort, so ist das dort ansässige Insolvenzgericht zuständig.
Das Insolvenzgericht eröffnet bzw. lehnt Insolvenzverfahren ab und wählt den Insolvenzverwalter aus und bestellt ihn. Ebenfalls beaufsichtigt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter und führt das Schuldenbereinigungsplanverfahren durch.
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