Rechtslexikon I
Immobilienleasing
Das Immobilienleasing gehört zum Finanzierungsleasing und regelt die Nutzung von unbebauten oder bebauten Grundstücken zu gewerblichen Zwecken. Hierbei vergeben zumeist Banken die Leasingverträge, welche eine lange Laufzeit haben.
Vorteil am Immobilienleasing ist, dass der Leasingnehmer die Immobilie nicht selber übernehmen muss um sie zu nutzen und die Leasingrate steuerlich geltend machen kann.
Beim Immobilienleasing gibt es drei Grundvarianten, welche nach § 499 BGB als Finanzierungshilfe gelten:
Sale-and-lease-back:
Der Leasinggeber nutzt ein Objekt. Dieses wird nun von ihm aufgekauft um es daraufhin langfristig an den vorherigen Eigentümer zu vermieten.
Neubauleasing:
Hier erwirbt der Leasinggeber ein nicht bebautes Grundstück um darauf ein Gebäude zu errichten. Dieses wird anschließend langfristig an den Leasingnehmer vermietet.
Buy-and-lease:
Hier erwirbt der Leasinggeber ein bereits fertiges Objekt. Dieses vermietet er nun langfristig an den Leasingnehmer.
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