Rechtslexikon H
Haftung von Kindern
Insofern Minderjährige Personen deliktfähig sind, haften diese neben dem Aufsichtspflichtigen für die Verursachung des Schadens.
Soweit das Kind im Alter von sieben bis achtzehn Jahren die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt, gilt dieses als deliktfähig (Ausnahme gibt es bei der Haftung von Kindern im Straßenverkehr).
So gilt, dass die gesetzliche Aufsichtsperson zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, wenn der Schaden durch eine nicht genügend oder nicht ordnungsgemäß erfüllte Aufsichtspflicht entstanden ist.
Aktuelles

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
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Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen V
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Neuer Bußgeldkatalog
Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben worden.
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Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts
Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unterhaltsansprüche gegen ihren Ma
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Gewährt eine Bank keinen weiteren Kredit mehr, ist das kein Grund für eine Kündigung der bestehenden Kreditverträge. Kündigt man trotzdem, hat der Kun
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Lebensversicherungen nicht vorzeitig kündigen
Berlin (dpa/tmn) - Das Geld ist knapp, trotzdem Vorsicht: Verbraucherberater warnen Anleger davor, wegen der weltweiten Finanzkrise bestehende Lebensv
... [mehr...]Arbeitsrecht Ratgeber
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