Rechtslexikon A
Gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ein Urteil des Arbeitsgerichts. Sie ist in § 9 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) in engen Grenzen vorgesehen. Stellt sich im Rahmen eine Kündigungsschutzprozesses heraus, dass gleichzeitig:
- die (betriebsbedingte) Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist
und
- dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist,
kann das Arbeitsgericht auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis auflösen. Die Beweislast für das Vorliegen von Tatsachen, die die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen, obliegt dem Arbeitnehmer. Wird das Arbeitsverhältnis gerichtlich aufgelöst, ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen. Dabei gelten gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen (§ 10 KSchG). Die Abfindung ist danach bei:
- Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und deren Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat, auf 15 Monatsgehälter beschränkt
- Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und deren Arbeitsverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden hat, auf 18 Monatsgehälter beschränkt
- allen anderen Arbeitnehmern auf zwölf Monatsgehälter beschränkt.
Aktuelles

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Käufer eines gebrauchten K
... [mehr...]
Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen V
... [mehr...]
Neuer Bußgeldkatalog
Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben worden.
... [mehr...]
Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts
Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unterhaltsansprüche gegen ihren Ma
... [mehr...]
Kündigung von bestehenden Kreditverträgen
Gewährt eine Bank keinen weiteren Kredit mehr, ist das kein Grund für eine Kündigung der bestehenden Kreditverträge. Kündigt man trotzdem, hat der Kun
... [mehr...]
Lebensversicherungen nicht vorzeitig kündigen
Berlin (dpa/tmn) - Das Geld ist knapp, trotzdem Vorsicht: Verbraucherberater warnen Anleger davor, wegen der weltweiten Finanzkrise bestehende Lebensv
... [mehr...]Arbeitsrecht Ratgeber
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Beliebte Suchwörter
In unserem Mietrecht Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Mietrecht.