Rechtslexikon G
Gaststättenerlaubnis
Um ein Gaststättengewerbe zu betreiben, benötigt man eine Gaststättenerlaubnis.
Als Gaststätte gilt, wo Personen beherbergt werden oder Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Eine Gaststättenerlaubnis braucht man ebenfalls für Wirtschaftsgärten, Terrassen sowie Freischankflächen.
Um eine Gaststätte betreiben zu können, muss der zukünftige Gastwirt lediglich eine eintägige Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer besuchen. Beruflich muss der Gastwirt keine Voraussetzungen mitbringen, er darf für die Gaststättenerlaubnis lediglich keine Versagungsgründe (wie z. B. Unzuverlässigkeit) aufweisen.
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