Rechtslexikon F
Factoring
Als Factoring bezeichnet man einen Vertrag über die Abtretung einer Forderung.
Hier unterscheidet man nun zwischen echtem und unechtem Factoring:
Echtes Factoring zeichnet sich dadurch aus, dass die Forderung durch den Käufer endgültig gekauft wird. Es handelt sich hier um einen Forderungskauf, da der Käufer gleichzeitig das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners übernimmt. Dafür bekommt er allerdings die Forderung unter günstigen Konditionen verkauft.
Beim unechten Factoring kann der Käufer im Falle der Nichterfüllung durch den Schuldner bei dem Forderungsverkäufer Rückgriff nehmen. Dieser Vertrag entspricht in vielen Punkten dem Darlehensvertrag.
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