Suche:

A | B | C | D | E | FG | H | IJ | K | L | M | N | O | PQ | R | S | T | U | V | W | Z


Auskunftspflicht / behördliche

Pflicht jeder Behörde, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und Pflichten zu erteilen. Die Auskunftspflicht ist Teil der Fürsorgepflicht der Behörde gegenüber den direkt Beteiligten im allgemeinen Verwaltungsverfahren. Rechtlich verbindlich ist die Pflicht in § 25 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) des Bundes und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Die Auskunftspflicht ist in mehrerer Hinsicht begrenzt:

  • Sie besteht nur gegenüber Beteiligten.
  • Sie muss sich auf ein konkretes Verwaltungsverfahren beziehen.
  • Die Auskunft muss erforderlich sein.
  • Rechtsberatende Auskünfte sind ausgeschlossen.

Der konkrete Umfang der zu erteilenden Auskunft richtet sich nach dem Empfängerhorizont der Beteiligten und der Komplexität der Sachlage. Die Behörde muss soweit Informationen geben, dass der Beteiligte seine Rechte aus dem konkreten Verwaltungsverfahren effektiv wahrnehmen und seine Pflichten erfüllen kann. Allerdings muss sie bestehende Vorschriften zur Geheimhaltung und zum Datenschutz beachten.

Wenn Beteiligte gegensätzliche Interessen verfolgen, darf die Behörde nicht einseitig beraten, da sie sich sonst dem Verdacht der Parteilichkeit (§ 21 VwVfG) aussetzt. In der Regel wird eine Auskunft nur dann erteilt, wenn ein Beteiligter die Behörde darum gebeten hat. Kennt jemand jedoch die für die Verfolgung seiner Rechte wesentlichen Vorschriften nicht oder hat er aus Unerfahrenheit oder Unkenntnis gar kein Problembewusstsein und kann daher nicht um Auskunft bitten, muss die Behörde den Beteiligten über seine Rechte und Pflichten im Verfahren belehren (Beratungspflicht).

Neben der allgemeinen Pflicht nach § 25 Satz 1 VwVfG sind spezielle Auskunftsansprüche vielerorts im Verwaltungsrecht anzutreffen. Soweit eine Pflicht zur Auskunft nicht besteht, hat jeder bei berechtigtem Interesse Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Behörde über sein Begehr. Wird eine Auskunft erteilt, muss sie richtig, vollständig und klar sein, unabhängig davon, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

Eine fehlerhafte oder unterlassene Auskunft führt zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, wenn sich die Verletzung der Pflicht auf den Verwaltungsakt ausgewirkt hat. 

 

<< Zurück zur Übersicht Rechtslexikon

Aktuelles

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Käufer eines gebrauchten K

... [mehr...]

Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen V

... [mehr...]
Stichwörter: eBay-AccountHaftung

Neuer Bußgeldkatalog

Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben worden.

... [mehr...]
Stichwörter: Bußgeldkatalog

Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts

Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unterhaltsansprüche gegen ihren Ma

... [mehr...]
Stichwörter: Unterhaltsrecht

Kündigung von bestehenden Kreditverträgen

Gewährt eine Bank keinen weiteren Kredit mehr, ist das kein Grund für eine Kündigung der bestehenden Kreditverträge. Kündigt man trotzdem, hat der Kun

... [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Arbeitsrecht Ratgeber

In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.

Zum Arbeitsrecht Ratgeber >>

In unserem Mietrecht Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Mietrecht.

Zum Mietrecht Lexikon >>