Rechtslexikon B
Basiszinssatz
Der Basiszinssatz ist ein halbjährlich neu festgelegter gesetzlicher Zinssatz, welcher den bis 1999 geltenden Diskontsatz der Bundesbank ablöste. Seine Berechnung ist in § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt, wobei 3,62% als Ausgangsgröße festgelegt ist.
Nach dessen Berechnung wird der Basiszinssatz jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres neu festgelegt. Daraufhin wird er umgehend von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger öffentlich gemacht (§ 247 Absatz 2 BGB).
Auf dessen Basis sind der gesetzliche Kostenerstattungsanspruch (§ 104 Absatz 1 ZPO) und die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu berechnen.
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