Rechtslexikon A
Ausweispflicht
Nach § 1 Absatz 1 des PersAuswG ist jeder Deutsche mit Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer dafür befugten Person vorzuzeigen. Unterlässt die Person das Vorlegen des Ausweises, so kann er durch diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bestraft werden. Die Ausweispflicht verpflichtet die Person jedoch lediglich zum Besitz und nicht zum Mitführen des Personalausweises. Wird dieser unter bestimmten Situationen jedoch benötigt (bei dringender Feststellung der Identität), so sind Polizei und Ordnungsbehörden befugt die Person festzuhalten und zur Dienststelle zu bringen.
Aktuelles

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Käufer eines gebrauchten K
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Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen V
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Neuer Bußgeldkatalog
Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben worden.
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Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts
Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unterhaltsansprüche gegen ihren Ma
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Kündigung von bestehenden Kreditverträgen
Gewährt eine Bank keinen weiteren Kredit mehr, ist das kein Grund für eine Kündigung der bestehenden Kreditverträge. Kündigt man trotzdem, hat der Kun
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Lebensversicherungen nicht vorzeitig kündigen
Berlin (dpa/tmn) - Das Geld ist knapp, trotzdem Vorsicht: Verbraucherberater warnen Anleger davor, wegen der weltweiten Finanzkrise bestehende Lebensv
... [mehr...]Arbeitsrecht Ratgeber
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