Rechtslexikon A
Augenschein
Unter Augenschein versteht man die sinnliche Wahrnehmung durch eine Person zur Feststellung von Tatsachen. Augenschein bedeutet dabei aber nicht nur betrachten. Jegliche Sinneswahrnehmung (Sehen, Hören, Riechen, Schmecken, Fühlen) wird hierunter verstanden.
Der Augenschein ist in allen Verfahrens- und Prozessordnungen geregelt. Besondere Form ist der richterliche Augenschein, der nach allen Gerichtsordnungen zulässiges Beweismittel (Strengbeweis) ist. Der Augenscheinsbeweis besteht darin, dass sich der Richter oder ein von ihm beauftragter Dritter durch die sinnliche Wahrnehmung einen Eindruck von der Existenz eines Menschen oder der Beschaffenheit einer Sache verschafft, die Lage von Gegenständen feststellt oder die Verhaltensweise eines Menschen beobachtet. Das alles kann auch außerhalb des Gerichtssaals stattfinden (z. B. die Besichtigung eines Tatortes). Auch Vorgänge und Experimente können Gegenstand des Augenscheinsbeweises sein (z.B. Fahrversuche, die Rekonstruktion des Tatverlaufs). Selbst die Obduktion fällt hierunter.
Typische Augenscheinsgegenstände sind: Fotos, Film- und Videoaufnahmen, Tonbandaufnahmen.
Aktuelles

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Käufer eines gebrauchten K
... [mehr...]
Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen V
... [mehr...]
Neuer Bußgeldkatalog
Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben worden.
... [mehr...]
Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts
Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unterhaltsansprüche gegen ihren Ma
... [mehr...]
Kündigung von bestehenden Kreditverträgen
Gewährt eine Bank keinen weiteren Kredit mehr, ist das kein Grund für eine Kündigung der bestehenden Kreditverträge. Kündigt man trotzdem, hat der Kun
... [mehr...]
Lebensversicherungen nicht vorzeitig kündigen
Berlin (dpa/tmn) - Das Geld ist knapp, trotzdem Vorsicht: Verbraucherberater warnen Anleger davor, wegen der weltweiten Finanzkrise bestehende Lebensv
... [mehr...]Arbeitsrecht Ratgeber
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Beliebte Suchwörter
In unserem Mietrecht Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Mietrecht.