Rechtslexikon A
Arbeitszeugnis
Der Anspruch auf Zeugniserteilung entsteht mit dem Ausspruch der Kündigung. Eine ähnlich lautende Sonderegelung enthält § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) für Auszubildende.
Der Arbeitgeber hat aus gegebenem Anlass, etwa wenn der unmittelbare Vorgesetzte den Betrieb verlässt, auch ein Zwischenzeugnis (während des Arbeitsverhältnisses) auszustellen.
Arbeitszeugnisse werden in einfache und qualifizierte Zeugnisse unterschieden. Der Arbeitnehmer kann zwischen beiden Arten frei wählen. In einem einfachen Zeugnis werden nur die Art der Beschäftigung und die Dauer der Betriebszugehörigkeit bestätigt. In einem qualifizierten Zeugnis ist zusätzlich zur bloßen Art und Dauer der Tätigkeit auch die Qualität der Leistung zu beschreiben.
Das Zeugnis muss sowohl sachlich als auch wohlwollend verfasst sein und die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses umfassen. Einzelne (positive wie auch negative) Vorkommnisse, die die Leistung des Arbeitnehmers im Gesamtverlauf nicht erheblich beeinflusst haben, sind nicht darzustellen. Der Arbeitnehmer kann bei unrichtigem oder nicht wohlwollendem Inhalt ein neues Zeugnis verlangen oder bei Weigerung des Arbeitgebers das Arbeitsgericht anrufen.
Da unterdurchschnittliche Bewertungen negative Auswirkungen für den Arbeitgeber haben können, trifft den Arbeitnehmer im Gerichtsverfahren die Darlegungs- und Beweislast für seine negativen Formulierungen. Dass dem Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Bewertung zusteht, muss jedoch der Arbeitnehmer darlegen und beweisen.
Bei schuldhaft unrichtigen Zeugnissen haftet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber aus § 280 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), Dritten - insbesondere dem späteren Arbeitgeber - gegenüber aus § 826 BGB und aus einer nichtdeliktischen, gesetzlichen Haftung für die Zeugniserteilung.
Aktuelles

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Käufer eines gebrauchten K
... [mehr...]
Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen V
... [mehr...]
Neuer Bußgeldkatalog
Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben worden.
... [mehr...]
Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts
Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unterhaltsansprüche gegen ihren Ma
... [mehr...]
Kündigung von bestehenden Kreditverträgen
Gewährt eine Bank keinen weiteren Kredit mehr, ist das kein Grund für eine Kündigung der bestehenden Kreditverträge. Kündigt man trotzdem, hat der Kun
... [mehr...]Arbeitsrecht Ratgeber
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Beliebte Suchwörter
In unserem Mietrecht Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Mietrecht.