Rechtslexikon A
Anwaltsvergleich
Der Anwaltsvergleich ist eine besondere Form des außergerichtlichen Vergleichs. Durch einen Vertrag wird der Streit der Parteien beseitigt, da beide gegenseitig nachgeben.
Der Anwaltsvergleich ist ebenfalls ein Vollstreckungstitel (§ 794 Absatz 1 Nr. 4b ZPO).
Um einen Anwaltsvergleich in die Wege leiten zu können, bedarf es verschiedenen Vorraussetzungen. So muss jede Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten und der Vergleich schriftlich fixiert sein. Der Vergleich muss bei dem Gericht niedergelegt werden, bei dem eine der Parteien ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. Weiter müssen die allgemeinen Vorraussetzungen eines Vergleichs vorliegen und der Schuldner muss sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen.
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