Rechtslexikon A
Abmahnung eines Arbeitnehmers
Bei einer Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er das Verhalten des Arbeitnehmers weiterhin nicht akzeptiert. Durch eine Abmahnung werden Folgen für das nicht akzeptierte Verhalten kundgegeben sowie diese als Beweisaufnahme festgehalten.
Die Abmahnung ist nicht zwingend an eine Form gebunden, sie muss lediglich den Sachverhalt und den Vorwurf genau darstellen und eine Kündigung androhen. Diese wird daraufhin in die Personalakte des Arbeitnehmers aufgenommen.
Grundsätzlich dürfen in Betrieben wo das Kündigungsschutzgesetz greift ausschließlich Kündigungen mit vorrausgegangener Mahnung ausgesprochen werden. Lediglich bei personen- oder betriebsbedingten Kündigungen ist im Vorweg keine Abmahnung nötig.
Dennoch stellt die Abmahnung an sich keinen Kündigungsgrund dar. Allein ein erneuter auf den angemahnten (oder vergleichbaren) Sachverhalt beruhender Verstoß ist ein berechtigter Kündigungsgrund. Hier wird nun je nach Schwere des Verstoßes im Einzelfall die Wirkungsdauer der Abmahnung festgelegt.
Wurde eine Abmahnung unrechtmäßig erteilt, so ist diese augenblicklich aus der Personalakte zu nehmen. Ebenso hat der Abgemahnte das Recht, seine Gegendarstellung hinzuzufügen.
Aktuelles

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Käufer eines gebrauchten K
... [mehr...]
Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, unter welchen V
... [mehr...]
Neuer Bußgeldkatalog
Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben worden.
... [mehr...]
Neues aus der Welt des Unterhaltsrechts
Weiterhin großes Rätselraten besteht nach wie vor bei der Frage, ob und in welcher Höhe bzw. für welche Zeit Mütter Unterhaltsansprüche gegen ihren Ma
... [mehr...]
Kündigung von bestehenden Kreditverträgen
Gewährt eine Bank keinen weiteren Kredit mehr, ist das kein Grund für eine Kündigung der bestehenden Kreditverträge. Kündigt man trotzdem, hat der Kun
... [mehr...]
Lebensversicherungen nicht vorzeitig kündigen
Berlin (dpa/tmn) - Das Geld ist knapp, trotzdem Vorsicht: Verbraucherberater warnen Anleger davor, wegen der weltweiten Finanzkrise bestehende Lebensv
... [mehr...]Arbeitsrecht Ratgeber
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Beliebte Suchwörter
In unserem Mietrecht Lexikon finden Sie die wichtigsten Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Mietrecht.