Rechtsirrtümer
Die bekanntesten Rechtsirrtümer und Verbraucherfallen
Recht kann häufig sehr kompliziert sein. Vor allem juristische Laien verlieren schnell den Überblick im deutschen Paragraphen-Dschungel.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die bekanntesten und häufigsten Rechtsirrtümer und Verbraucherfallen.
Rechtsirrtum Nr. 16: Rechtsirrtümer bei der Taxifahrt
Man muss immer das erste Taxi in der Warteschlange nehmen
Nein! Am Taxenstand hat man die freie Fahrzeugwahl. Man muss nicht das erste Taxi in der Warteschlange nehmen.
Falls Sie beispielsweise am Flughafen nicht mit samt ihrem Gepäck bis zum ersten Taxi laufen möchten bzw. können, können Sie auch ein Taxi weiter hinten nehmen. Zwischen den Taxifahrern gibt es zwar die stillschweigende Übereinkunft, dass immer der erste in der Schlange den nächsten Fahrgast aufnehmen darf. Diese Übereinkunft hat jedoch keine rechtliche Grundlage.
Allerdings muss das Taxi den Taxenstand ungehindert verlassen können.
Der Taxifahrer kann die Beförderung für kurze Strecken ablehnen
Nein! Kurzstrecken sind zwar bei Taxifahrern nicht immer beliebt. Es besteht aber die Pflicht, dass jeder Fahrgast zu seinem gewünschten Fahrziel gebracht wird.
Desweiteren hat der Fahrer - wenn nichts anderes vereinbart wurde - den kürzesten und damit günstigsten Fahrtweg zu wählen.
Ein Taxifahrer kann jedoch Fahrgäste ablehnen, die eine Gefährdung des Betriebes darstellen, z.B. aggressive, bewaffnete, ansteckend kranke, zahlungsunfähige, stark betrunkene oder beschmutzte Fahrgäste.
Für Gepäck, Kinderwagen und Rollstühle kann der Taxifahrer eine Extra-Gebühr verlangen
Nein! Der Taxifahrer ist verpflichtet, Gepäckstücke, Kinderwagen und Rollstühle unentgeltlich zu befördern, sofern diese sicher im Wagen verstaut werden können.
Gefährliche Dinge oder solche, die das Taxi beschmutzen oder beschädigen könnten, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Die Fahrt mit einem Großraumtaxi ist immer teurer
Nein! Großraumtaxen sind normale Taxen. Erst wenn mehr als vier Fahrgäste mitfahren, zahlen Sie einen einmaligen Zuschlag.
Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, etc. regeln immer öfter das menschliche Zusammenleben.
Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Aus diesem Grund gibt es die Rechtsschutzversicherung. [mehr...]
Buchtipp
Neues Lexikon der Rechtsirrtümer
Die Resonanz auf Ralf Höckers LEXIKON DER RECHTSIRRTÜMER war überwältigend: Es gibt jedoch noch viel mehr weitverbreitete juristische Fehlannahmen, als der Fachmann sich träumen lässt. Sei es, dass manche sich von Schildern wie "Umtausch nur von original verpackter Ware" einschüchtern lassen oder dass man an den Straftatbestand des "Rufmords" glaubt. In bewährter Manier rückt Höcker diese und viele andere rechtliche Missverständnisse zurecht.