Zu wenig Abstand - Auffahrende haftet bei Unfall
Auch der Auffahrende haftet, wenn er wegen eines nicht ausreichenden Sicherheitsabstands in einen Unfall durch ein einbiegendes Fahrzeug verwickelt ist.
Stuttgart/Karlsruhe (dpa/tmn) - Auch der Auffahrende haftet, wenn er wegen eines nicht ausreichenden Sicherheitsabstands in einen Unfall durch ein einbiegendes Fahrzeug verwickelt ist.
Denn selbst wenn ein verkehrswidrig aus einer Grundstückausfahrt einbiegender Wagen die Vollbremsung des Vordermanns verursacht hat, entbindet das den Nachfolgenden nicht vom vorausschauenden Fahren, erläutert der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart in seiner Zeitschrift «Der Verkehrsjurist».
Die Experten berufen sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Az.: IV ZR 248/05). Der Entscheidung zufolge müssen Autofahrer ein plötzliches scharfes Bremsen des Vorausfahrenden grundsätzlich einkalkulieren. Daher könne eine hälftige Schadensteilung zwischen den beiden Unfallverursachern angemessen sein.
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