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Donnerstag, 14. Dezember 2006

Winterreifenpflicht für Touristen in vielen europäischen Ländern

Bonn (dpa/gms) - In Deutschland sind Winterreifen je nach Wetterlage und Straßenverhältnissen aufzuziehen. In einigen europäischen Wintersportgebieten gilt dagegen eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in Bonn hin.


Bonn (dpa/gms) - In Deutschland sind Winterreifen je nach Wetterlage und Straßenverhältnissen aufzuziehen. In einigen europäischen Wintersportgebieten gilt dagegen eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Darauf weist der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in Bonn hin.

Auf bestimmten Strecken sind Reifen zwingend einzusetzen. In Österreich und der Schweiz sind Winterreifen zum Beispiel nicht generell vorgeschrieben - sie können aber per Verkehrsschild angeordnet werden.

Auch Italien und Frankreich schreiben Winterreifen nicht generell vor, erläutern die Experten. Auf einigen Strecken und Gebirgsstraßen sind die so genannten M+S-Reifen aber Pflicht. Zu den Ländern mit einer gesetzlichen Winterreifenpflicht gehören Finnland und Slowenien. Auch auf den Straßen in den drei baltischen Staaten müssen Autofahrer zwingend Winterreifen aufziehen.

Die Zeiträume, in denen die gesetzlichen Pflichten gelten, sind dabei unterschiedlich: Während in Finnland, Lettland und Estland zwischen dem 1. Dezember und Ende Februar ohne Winterreifen Strafen drohen, gilt die Winterreifenpflicht den Angaben nach in Litauen vom 1. November bis 1. April. In Slowenien sind vom 15. November bis 15. März Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern vorgeschrieben.

In Norwegen und Schweden zeigen sich die Behörden bei Touristen zwar kulant: Nur Einheimische müssen zwingend auf Winterreifen umrüsten, heißt es. Da aber auf vielen Straßen nicht gestreut wird, seien Winterreifen für eine sichere Fahrt aber ein Muss.

 

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