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Stichwörter: FlugausfallErsatzflug
Freitag, 12. Oktober 2007

Weiterreise in Absprache mit Airline organisieren

Kehl (dpa/tmn) - Wenn ein Flug ausfällt, müssen Passagiere nicht unbedingt darauf warten, bis ihnen die Airline einen Ersatzflug anbietet. Stefan Böhme vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl rät aber, sich mit der ersten Fluggesellschaft abzusprechen.


Kehl (dpa/tmn) - Wenn ein Flug ausfällt, müssen Passagiere nicht unbedingt darauf warten, bis ihnen die Airline einen Ersatzflug anbietet. Stefan Böhme vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl rät aber, sich mit der ersten Fluggesellschaft abzusprechen.

Es funktioniere in der Regel nicht, einfach einen Flug bei einer anderen Airline zu buchen und der Gesellschaft, deren Maschine ausgefallen ist, hinterher die Rechnung zu schicken, erklärt Böhm. Um nicht auf den Kosten für das neue Ticket sitzen zu bleiben, sollte man sich daher am Schalter ein schriftliches Einverständnis geben lassen, dass die Fluggesellschaft in die Umbuchung einwilligt. Am besten wäre es, wenn sie das neue Ticket gleich selbst bezahlt.


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