Suche:
Stichwörter:
Freitag, 7. Dezember 2007

Weihnachtsfeier: Auch in der Fahrgemeinschaft versichert

Berlin (dpa/tmn) - Auch als Fahrgemeinschaft sind Angehörige eines Betriebes auf dem Weg zu ihrer Weihnachtsfeier versichert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Berlin hin.

Berlin (dpa/tmn) - Auch als Fahrgemeinschaft sind Angehörige eines Betriebes auf dem Weg zu ihrer Weihnachtsfeier versichert. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Berlin hin.

Grundsätzlich genießen alle Angestellten auf dem Hin- und Rückweg den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Wege von und zur Feier werden versicherungsrechtlich wie Arbeitswege behandelt. Das trifft auch auf Fahrgemeinschaften zu. Voraussetzung ist allerdings, dass der direkte Weg gewählt wird. Zudem entfalle der Versicherungsschutz, wenn Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.