Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 21. November 2006

Vorsicht bei Kfz-Versicherung mit Werkstattbindung

Stuttgart (dpa/gms) - Neuwagenbesitzer sollten bei Kfz-Versicherungen mit Werkstattbindung vorsichtig sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart hin.

Stuttgart (dpa/gms) - Neuwagenbesitzer sollten bei Kfz-Versicherungen mit Werkstattbindung vorsichtig sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart hin.

Sie riskieren ihre Herstellergarantie, wenn sie einen Schaden von der mit der Versicherung vereinbarten statt von einer vom Hersteller anerkannten Werkstatt reparieren lassen. Unter Umständen sollten sie sich also besser für einen Tarif ohne Werkstattbindung entscheiden.

 

Lesen Sie weitere Artikel zum Thema:

 


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.