Vor Fuchs ausweichen ist nicht grob fahrlässig
Karlsruhe/München (dpa/tmn) - Weicht ein Autofahrer einem Fuchs aus und verursacht dadurch einen Unfall, hat er nicht grob fahrlässig gehandelt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die Fachzeitschrift «recht und schaden» berichtet.
Karlsruhe/München (dpa/tmn) - Weicht ein Autofahrer einem Fuchs aus und verursacht dadurch einen Unfall, hat er nicht grob fahrlässig gehandelt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, über das die Fachzeitschrift «recht und schaden» berichtet.
Das gelte vor allem dann, wenn der Autofahrer reflexartig ausweicht. Denn rechtlich gesehen liege in so einem Fall kein grob fahrlässiger Fahrfehler vor (Az.: XII ZR 197/05). Das Gericht wies damit die Revision eines Autovermieters gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe zurück. Auch das OLG hatte die Zahlungsklage als unbegründet abgewiesen. Ein Kunde des Klägers war auf einer Autobahn bei einer Geschwindigkeit von etwa 120 Stundenkilometern einem plötzlich auftauchenden Fuchs reflexartig ausgewichen. Dabei streifte er mit dem Wagen die Leitplanke und beschädigte den Leihwagen. Der Autoverleiher hielt dem Kunden grob fahrlässiges Fehlverhalten vor - die Richter teilten diese Einschätzung nicht.
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