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Stichwörter: VerspätungGutschein
Donnerstag, 24. Januar 2008

Verspätete Fernzüge: Entschädigung erst ab 60 Minuten

Berlin (dpa/tmn) - Sind Fernzüge der Deutschen Bahn verspätet, erhalten nur die wenigsten Fahrgäste als Entschädigung einen Gutschein. Denn Voraussetzung dafür ist, dass der Zug mindestens eine Stunde zu spät ankommt.


Bahnkunden haben erst ab 60 Minuten Verspätung Anspruch auf Entschädigung. (Bild: dpa)

«Dann gibt es eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Fahrpreises», sagte Heidi Tischmann von der Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Berlin. Die Stiftung Warentest hatte ermittelt, dass zwar 38 Prozent aller Fernzüge Verspätung haben. Aber nur vier Prozent aller Züge kommen mehr als 30 Minuten zu spät an - und entsprechend noch weniger haben über 60 Minuten Verspätung.

Wer Anspruch auf den Gutschein hat, kann ihn sich am Infoschalter des Zielbahnhofs, dem «Servicepoint», holen - bis spätestens am zweiten Tag nach der Ankunft. «Man kann das auch beim Zugbegleiter versuchen», sagte Heidi Tischmann.

Der Stiftung Warentest zufolge, die im Herbst 2007 von mehr als 23 000 Fernzügen die Ankunftszeiten auf zehn großen Bahnhöfen ausgewertet hatte, wird im Fernverkehr außerdem jeder vierte Anschlusszug nicht erreicht. Dann dürfen alle Passagiere den nächstmöglichen Zug nehmen - also auch solche, die mit einem «Sparpreis»-Ticket reisen und daher an bestimmte Züge gebunden sind.

Das gilt laut Tischmann auch, wenn der nächste Zug ein ICE ist und die «Sparpreis»-Passagiere eigentlich einen IC benutzen müssten. «Allerdings sollte man sich die Verspätung zur Sicherheit immer von einem Bahn-Mitarbeiter, zum Beispiel vom Zugbegleiter, bestätigen lassen.» Denn der Schaffner im Anschlusszug ist zumindest nicht in jedem Fall darüber unterrichtet.

Auch bei den Nahverkehrszügen spielen die Gutscheine kaum eine Rolle. Hier gibt es zwar laut Deutscher Bahn in Berlin grundsäztlich ebenfalls eine Entschädigung: Bei Verspätungen von mindestens einer Stunde hat der Kunde Anspruch auf 25 Prozent, bei mehr als zwei Stunden auf die Hälfte des Fahrpreises. Doch das gilt nur in fünf Bundesländern.

Hinzu kommt: Der Stiftung Warentest zufolge, die neben den Fern- auch die Daten von gut 70 000 Regionalzügen ausgewertet hatte, kommt nur 1 Prozent aller Regionalbahnen mehr als 30 Minuten verspätet an. Insgesamt lag der Anteil der Verspätungen hier bei 24 Prozent.

Nahverkehrs-Kunden, die tatsächlich Entschädigung erhalten würden, aber weder im Zug noch am Bahnhof einen Zuständigen finden, können sich den Gutschein auch nachträglich innerhalb der nächsten zwei Tage im Reisezentrum eines Bahnhofs ausstellen lassen. Dazu müssen sie laut Bahnsprecherin Barbara Tünnemann ihre Fahrkarte vorlegen und den verspäteten Zug angeben.

Ob Regional- oder Fernzug: «Wenn der Grund für die Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Bahn liegt, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung», sagte Heidi Tischmann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Unwetter den Zug gestoppt hat. Allerdings zeige sich die Bahn in solchen Fällen häufig kulant.


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