Versicherungsgeld nach Unfall: Leasingfirma darf profitieren
Karlsruhe (dpa) - Leasingfirmen dürfen einen Profit aus einer Vollkaskoversicherung nach dem Unfall des Leasingwagens behalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 31. Oktober im Fall eines geleasten Porsche entschieden.
Karlsruhe (dpa) - Leasingfirmen dürfen einen Profit aus einer Vollkaskoversicherung nach dem Unfall des Leasingwagens behalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 31. Oktober im Fall eines geleasten Porsche entschieden.
Erweist sich die Abwicklung eines Unfallschadens bei einem Leasingauto unter dem Strich als gutes Geschäft, steht der «Gewinn» dem Unternehmen und nicht dem Fahrer und Leasingnehmer des Wagens zu.
Im konkreten Fall war der teure Gebrauchtwagen bei einem Unfall zu Bruch gegangen, woraufhin die Leasingfirma den Vertrag kündigte. Die Vollkaskoversicherung, der Verkauf des Unfallwagens sowie die erhaltenen Leasingzahlungen summierten sich am Ende auf rund 88 000 Euro - 20 000 Euro mehr, als die Firma bei Abwicklung des Vertrag hätte beanspruchen können. (Az: VIII ZR 278/05 vom 31. Oktober 2007)
Die Forderung des Porschefahrers auf Auszahlung der 20 000 Euro wies der BGH ab. Zwar habe er Anspruch darauf, aus der Versicherungssumme seine Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten ersetzt zu bekommen. Bleibt aber nach dem Ausgleich dieser Forderungen ein Erlös für die Firma übrig, dann darf sie den Betrag laut BGH behalten. Das gelte jedenfalls für den üblichen Vertragstyp, in dem keine Beteiligung des Kunden an einem «Mehrerlös» vorgesehen ist.
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