Suche:
Stichwörter: StornierungReisebestätigung
Freitag, 26. Oktober 2007

Verkürzte Reise spät bemerkt: Stornierung trotzdem möglich

Pauschalurlauber sollten die Angaben in ihrer Reisebestätigung immer mit den Buchungsdaten vergleichen.


München/Wiesbaden (dpa/tmn) - Pauschalurlauber sollten die Angaben in ihrer Reisebestätigung immer mit den Buchungsdaten vergleichen. Wenn der bestätigte Reisetermin und der gewünschte Urlaubszeitraum voneinander abweichen, sollten sie sich sofort beim Reisebüro melden.

Im Notfall kann die Tour kostenlos storniert werden - und zwar unter Umständen selbst dann, wenn die Abweichung erst wenige Wochen vor der Reise auffällt. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 131 C 375517/05), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.

Im verhandelten Fall ging es um eine Kreuzfahrt, die vom 22. Juli bis zum 4. August dauern sollte. Der Anbieter nannte in der im März ausgestellten Reisebestätigung dann aber eine Zeit an Bord vom 22. bis 30. Juli. Die Urlauber leisteten darauf eine Anzahlung, denn die Tourverkürzung um vier Tage fiel ihnen erst Ende Juni auf, nachdem sie ihre Unterlagen im Reisebüro abgeholt hatten. 16 Tage vor der geplanten Abreise sagten sie die Tour ab, woraufhin der Anbieter Stornokosten berechnete - zu Unrecht, entschied das Gericht.

Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass den Touristen die Kürzung der Reisedauer bewusst war, als sie die Anzahlung leisteten, heißt es im Urteil. Die Abweichung des Termins sei bei flüchtiger Lektüre der Bestätigung «nicht ohne weiteres erkennbar» gewesen. Auch das Wort «Reisebestätigung» an sich habe keinen Hinweis auf eine Abweichung vom gebuchten Termin gegeben. Die 14-tägige Frist für eine sogenannte Irrtumsanfechtung des Reisevertrages habe deshalb erst in dem Moment begonnen, in dem die Urlauber den Fehler bemerkten. Weil es die Frist dann auch einhielt, bekam das Paar sein Geld komplett zurück.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.