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Mittwoch, 27. Juni 2007

Verkehrsgesellschaft haftet nicht für Sturz im Bus

Frankfurt/Main (dpa) - Für den Sturz eines Bus-Fahrgastes nach einer Vollbremsung muss die betroffene Verkehrsgesellschaft nicht haften. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.

Frankfurt/Main (dpa) - Für den Sturz eines Bus-Fahrgastes nach einer Vollbremsung muss die betroffene Verkehrsgesellschaft nicht haften. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden.

Die Klage eines Fahrgastes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde zurückgewiesen (Az.: 30 A C 3480/06-25). Die Frau hatte sich bereits einige 100 Meter vor der Bushaltestelle von ihrem Platz erhoben und wollte zur Ausstiegstür gehen. Plötzlich musste der Omnibus bremsen, weil ein Kind auf die Fahrbahn gelaufen war. Die Frau stürzte und erlitt eine schwere Schulterverletzung.

Laut Urteil ist der Sturz von der Frau jedoch selbst verschuldet worden. Fahrgäste seien stets gehalten, bis zum Erreichen der Bushaltestelle sitzen zu bleiben oder aber sich an den vorgegebenen Schlaufen festzuhalten. Gerade in einer belebten Großstadt müsse jederzeit mit einer plötzlichen Bremsung gerechnet werden, entschied das Gericht.


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