Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 6. September 2007

Verbindliche Auskunft vom Finanzamt: Gebühr nicht absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Steuerzahler können die Gebühr für eine sogenannte verbindliche Auskunft beim Finanzamt nicht absetzen. Die Gebühr sei eine steuerliche Nebenleistung und damit prinzipiell nicht abzugsfähig, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Steuerzahler können die Gebühr für eine sogenannte verbindliche Auskunft beim Finanzamt nicht absetzen. Die Gebühr sei eine steuerliche Nebenleistung und damit prinzipiell nicht abzugsfähig, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler (BdSt) in Berlin.

Die neue Regelung war Ende des vergangenen Jahres in Kraft getreten. Unverbindliche Auskünfte, die den Großteil der Anfragen darstellen, sowie sogenannte verbindliche Zusagen im Rahmen einer Steuerprüfung sind weiterhin gebührenfrei.

Mehrere Verbände aus dem Bereich Lohnsteuerberatung lehnen die Gebühr für verbindliche Auskünfte ab. Vor Gericht sei jetzt ein erstes Verfahren anhängig, sagte Käding.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.