Unterhalt: Benachteiligung Unverheirateter nicht rechtens
Karlsruhe (dpa) - Die Benachteiligung unverheirateter Eltern bei Unterhaltszahlungen für die Betreuung ihrer Kinder ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Karlsruhe (dpa) - Die Benachteiligung unverheirateter Eltern bei Unterhaltszahlungen für die Betreuung ihrer Kinder ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Karlsruher Gericht beanstandete die Unterschiede beim Betreuungsunterhalt: Geschiedene Mütter oder Väter, die sich um den Nachwuchs kümmern, haben mindestens bis zum achten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Unterhalt, ohne selbst arbeiten gehen zu müssen. Bei Unverheirateten entfällt der Anspruch nach drei Jahren. Dies verstoße gegen das Verbot der Diskriminierung nichtehelicher Kinder, entschied Karlsruhe und verlangte eine Neuregelung bis Ende 2008.
Nach den Worten des Ersten Senats wird der Betreuungsunterhalt allein für die Pflege und Erziehung eines gemeinsamen Kindes gewährt und hat nichts mit der Frage zu tun, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Das Grundgesetz verbiete es deshalb, mit zweierlei Maß zu messen und geschiedene Eltern besser zu stellen. «Denn wie viel ein Kind an persönlicher elterlicher Betreuung und Zuwendung bedarf, richtet sich nicht danach, ob es ehelich oder nicht ehelich geboren ist», entschieden die Richter. Dass die «nacheheliche Solidarität» eine Privilegierung Geschiedener erfordere, dafür gebe es keine Anhaltspunkte.
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