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Montag, 21. Januar 2008

Ungeklärter Rotlichtverstoß: Fahrtenbuchauflage rechtens

Göttingen (dpa) - Wenn unklar bleibt, wer mit einem Auto bei Rot eine Ampel passiert hat, ist die Anordnung, ein Jahr lang Fahrtenbuch zu führen, völlig korrekt. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Beschluss entschieden (1 B 350/07).

Die Zulassungsbehörde konnte nicht klären, ob eine Frau oder deren Tochter die Verkehrssünderin war, weil beide vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machten. Die daraufhin verhängte, von der Bürgerin als unzulässige Strafe empfundene Fahrtenbuchauflage sei eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr und damit zulässig, entschied das Gericht. Damit werde das Aussageverweigerungsrecht nicht ausgehöhlt.


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