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Mittwoch, 27. Juni 2007

Unfallflucht kostet nicht immer Kasko-Versicherungsschutz

Frankfurt/Main (dpa) - Eine Unfallflucht kostet Autofahrer nicht zwangsläufig den Schutz ihrer Kaskoversicherung. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor, das eine Versicherung zur Regulierung des Schadens verurteilte.

Frankfurt/Main (dpa) - Eine Unfallflucht kostet Autofahrer nicht zwangsläufig den Schutz ihrer Kaskoversicherung. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor, das eine Versicherung zur Regulierung des Schadens verurteilte.

Es komme darauf an, ob der Versicherte mit seiner Pflichtverletzung die Interessen der Versicherung ernsthaft gefährdet habe oder nicht, heißt es in dem in der Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» veröffentlichten Beschluss (Az.: 3 U 27/06). Das Gericht gab einer Fahrzeughalterin Recht. Die Klägerin war auf eisglatter Autobahn mit ihrem Wagen in die Leitplanke gefahren. Nach etwa 15 Minuten fuhr sie weiter, da sich bereits mehrere Unfälle ereignet hatten und ihr Blechschaden nicht sofort von der Polizei aufgenommen werden konnte. Ihre Mutter meldete den Unfall jedoch am nächsten Tag der Polizei.

Das Gericht sah zwar den Tatbestand der Unfallflucht als erfüllt an, verneinte jedoch gleichwohl eine Leistungsfreiheit der Vollkaskoversicherung. Das Aufklärungsinteresse der Versicherung sei mit der Meldung des Unfalls am nächsten Tag nicht tangiert gewesen und das Verschulden der Klägerin auch nicht erheblich. Daher wäre es unverhältnismäßig, ihr den Versicherungsschutz zu entziehen.


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