Unfallflucht kostet nicht immer Kasko-Versicherungsschutz
Frankfurt/Main (dpa) - Eine Unfallflucht kostet Autofahrer nicht zwangsläufig den Schutz ihrer Kaskoversicherung. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor, das eine Versicherung zur Regulierung des Schadens verurteilte.
Frankfurt/Main (dpa) - Eine Unfallflucht kostet Autofahrer nicht zwangsläufig den Schutz ihrer Kaskoversicherung. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor, das eine Versicherung zur Regulierung des Schadens verurteilte.
Es komme darauf an, ob der Versicherte mit seiner Pflichtverletzung die Interessen der Versicherung ernsthaft gefährdet habe oder nicht, heißt es in dem in der Fachzeitschrift «NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht» veröffentlichten Beschluss (Az.: 3 U 27/06). Das Gericht gab einer Fahrzeughalterin Recht. Die Klägerin war auf eisglatter Autobahn mit ihrem Wagen in die Leitplanke gefahren. Nach etwa 15 Minuten fuhr sie weiter, da sich bereits mehrere Unfälle ereignet hatten und ihr Blechschaden nicht sofort von der Polizei aufgenommen werden konnte. Ihre Mutter meldete den Unfall jedoch am nächsten Tag der Polizei.
Das Gericht sah zwar den Tatbestand der Unfallflucht als erfüllt an, verneinte jedoch gleichwohl eine Leistungsfreiheit der Vollkaskoversicherung. Das Aufklärungsinteresse der Versicherung sei mit der Meldung des Unfalls am nächsten Tag nicht tangiert gewesen und das Verschulden der Klägerin auch nicht erheblich. Daher wäre es unverhältnismäßig, ihr den Versicherungsschutz zu entziehen.
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.