Suche:
Stichwörter: Helmpflicht
Donnerstag, 16. August 2007

Unfall ohne Helm - Freizeit-Radler tragen keine Mitschuld

Düsseldorf (dpa) - Freizeit-Radfahrer müssen im Unterschied zu Rennradfahrern keinen Schutzhelm tragen, um bei einem Unfall Versicherungsleistungen zu erhalten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem veröffentlichten Urteil entschieden.


Düsseldorf (dpa) - Freizeit-Radfahrer müssen im Unterschied zu Rennradfahrern keinen Schutzhelm tragen, um bei einem Unfall Versicherungsleistungen zu erhalten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem veröffentlichten Urteil entschieden.

Geklagt hatte ein Radler, der eine Vollbremsung machen musste, weil eine Fußgängerin über den Radweg ging. Dabei stürzte der Mann und verletzte sich am Kopf. Die Versicherung der Frau wollte den Schaden des Mannes nicht zahlen, weil er keinen Helm getragen hatte. Während das Landgericht Düsseldorf dem Radfahrer eine Mitschuld von 70 Prozent zugerechnet hatte, hob das OLG diese Entscheidung nun auf (AZ: I-1 U 278/06). Das OLG-Urteil hat nach Angaben eines Gerichtssprechers grundsätzliche Bedeutung.

Nach Auffassung des 1. Zivilsenats muss bei der Frage, ob ein Radfahrer zur Wahrung seiner Ansprüche bei einem Unfall einen Schutzhelm tragen muss, zwischen Freizeit- und Sportfahrern unterschieden werden. Auch die Verkehrssituation - Radweg oder Straße, im Ort oder außerhalb - sei zu berücksichtigen.

Bereits im Februar hatte der zuständige Senat entschieden, dass ein Rennfahrer ohne Schutzhelm bei einem Sturz keinen Anspruch auf Schadenersatz hat (AZ: I-1 U 182/06). Dagegen sei dem herkömmlichen Freizeitfahrer, der sein Rad als normales Fortbewegungsmittel ohne sportliche Ambitionen einsetzt, das Tragen eines Schutzhelms nicht zuzumuten, entschied das Gericht nun. Denn bei dieser Gruppe seien das Unfallrisiko und die Eigengefährdung deutlich geringer als bei Rennradfahrern.

Im aktuellen Fall habe der Kläger ein gewöhnliches Tourenrad benutzt und einen innerörtlichen Radweg mit einer Geschwindigkeit von 15 Stundenkilometern befahren. Deshalb gehöre er zu der Gruppe von Radlern, die keinen Helm tragen müssten. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Versicherung hat nach Angaben des Gerichtssprechers Revision eingelegt.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.