Trotz Ehevertrag: Recht auf Versorgungsausgleich bleibt
Saarbrücken (dpa) - Der vertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs zwischen Eheleuten ist im Fall einer so genannten Alleinverdiener-Ehe nichtig. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
Saarbrücken (dpa) - Der vertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleichs zwischen Eheleuten ist im Fall einer so genannten Alleinverdiener-Ehe nichtig. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor.
Wie die Zeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf das Urteil berichtet, entstünde in diesem Fall eine einseitige Lastenverteilung, die dem Ehepartner, der seinen Beruf aufgegeben und sich beispielsweise der Erziehung der Kinder gewidmet habe, nicht zumutbar sei (Aktenzeichen: 2 UF 18/06).
Das Gericht erklärte mit seinem Spruch die Regelung eines Ehevertrags für nichtig. In dem notariell beurkundeten Vertrag hatten die betroffenen Ehepartner den Versorgungsausgleich für den Fall der Scheidung ausgeschlossen. Das Familiengericht hatte jedoch Bedenken und sprach der Ehefrau, die ihren Beruf aufgegeben und sich der Erziehung der Kinder gewidmet hatte, einen Versorgungsausgleich zu.
Das OLG wertete diese Entscheidung als rechtmäßig. Zwar dürften die Eheleute grundsätzlich die Folgen einer Scheidung vertraglich regeln. Die Vertragsfreiheit der Ehepartner finde jedoch dort ihre Grenzen, wo einer der Partner in sittenwidriger Weise benachteiligt werde. Diese Voraussetzungen sah das OLG hier als gegeben an.
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