Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 11. Oktober 2007

Trotz Bahnstreik müssen Pendler pünktlich kommen

Hamburg (dpa/tmn) - Pendler sollten sich nach der Streikankündigung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) in den kommenden Tagen erneut auf Verspätungen einrichten. Trotzdem müssen sie pünktlich zur Arbeit kommen.

Hamburg (dpa/tmn) - Pendler sollten sich nach der Streikankündigung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) in den kommenden Tagen erneut auf Verspätungen einrichten. Trotzdem müssen sie pünktlich zur Arbeit kommen.

Denn Streiks sind anders als eine Naturkatastrophe vorhersehbar, daher haben Arbeitnehmer die Pflicht, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen im Überblick.

Können Arbeitnehmer wegen des Bahnstreiks einfach später kommen oder gar zu Hause bleiben?

Arbeitnehmer müssen dafür sorgen, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen - dieser arbeitsrechtliche Grundsatz gilt auch bei einem Streik, erläutert der Arbeitsrechtler Roland Gross aus Leipzig. Gerade bei einem angekündigten Arbeitskampf kann vom Arbeitnehmer erwartet werden, dass er sich darauf einstellt und gegebenenfalls auf das Auto umsteigt. Wer das nicht kann, muss zur Not sogar einen Urlaubstag opfern, heißt es beim Bayerischen Arbeitsministerium.

Wie kann der Arbeitgeber auf die Verspätungen reagieren?

Erreichen Angestellte ihre Firma nicht rechtzeitig, kann der Chef ihnen nach Angaben von Fachanwalt Gross die fehlende Zeit vom Lohn abziehen. Ein Grund für eine Abmahnung oder gar eine Kündigung ist eine Verspätung aufgrund des Streiks aber nicht.

Darf ein Arbeitnehmer wegen des Bahnstreiks seine Arbeitszeiten eigenmächtig ändern, also früher kommen und früher gehen?

Nur wer grundsätzlich flexible Arbeitszeiten hat, kann selbst entscheiden, wann er kommt und geht. Alle anderen Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, früher zu gehen - selbst wenn sie wegen angekündigter Streiks vorsichtshalber mit einer früheren Bahn zur Arbeit gefahren sind.

Welche Alternativen haben Berufspendler überhaupt zur Bahn?

Mitfahrgelegenheiten und Fahrgemeinschaften sind nach Angaben des Auto Clubs Europa (ACE) die beste Alternative. Jeder sollte sich also überlegen, ob er nicht bei einem Nachbarn oder Kollegen mitfahren kann.

Wie sind Fahrgemeinschaften versichert?

Laut ACE deckt die gesetzliche Unfallversicherung auch in diesem Fall alle Schäden auf dem Arbeitsweg ab. Das gilt auch für Umwege, wenn also ein Fahrer zum Beispiel den Kollegen nach Hause fahren will. Die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft müssen nicht einmal in derselben Firma arbeiten, um versichert zu sein.

Was können Wochenend- und Langstreckenpendler tun?

Mitfahrzentralen weisen darauf hin, dass es am Streiktag selbst möglicherweise eng werden kann. Wer allerdings ein oder zwei Tage vorher eine Mitfahrgelegenheit sucht, findet oft noch eine.


Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Alle wichtigen Vorlagen, Arbeitshilfen und Musterverträge.

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.

Zum Bußgeldkatalog >>

In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.

Zum Verkehrsrecht Ratgeber >>

Der Anwaltseiten24 Newsletter
Seien Sie stets über die neuesten Rechtsmeldungen informiert.