Tipps für den Wechsel der Kfz-Versicherung
Hamburg (dpa/tmn) - Höchste Zeit für alle, die zum neuen Jahr ihr Auto bei einem anderen Anbieter versichern wollen: Am 30. November läuft die übliche Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung aus. ADAC und Bund der Versicherten geben Tipps zum Wechsel.
Hamburg (dpa/tmn) - Höchste Zeit für alle, die zum neuen Jahr ihr Auto bei einem anderen Anbieter versichern wollen: Am 30. November läuft die übliche Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung aus. ADAC und Bund der Versicherten geben Tipps zum Wechsel.
- Gerade wer jetzt noch auf den letzten Drücker kündigt, sollte das per Einschreiben mit Rückschein tun. Denn wer die Vertragsauflösung nur per Fax oder E-Mail übermittelt, hat rechtlich gesehen keinen handfesten Beleg dafür, dass er rechtzeitig gekündigt hat.
- Die Zeit drängt jetzt umso mehr, weil Autofahrer erst dann kündigen sollten, wenn der Vertrag beim neuen Anbieter unter Dach und Fach ist. Denn eine Haftpflicht darf zwar nicht verweigert werden - die Kaskoversicherung aber sehr wohl. Da die beiden Policen immer als Paket abgeschlossen werden, können Anträge abgelehnt werden. Dann stehen Antragsteller ohne Schutz da.
- Bei der Wahl des neuen Anbieters stehen zwei Punkte im Vordergrund: Die Deckungssumme bei der Haftpflicht sollte am besten 100 Millionen Euro betragen. Und im Kasko-Vertrag sollte keine Einschränkung wegen grober Fahrlässigkeit stehen. Denn nur dann kann die Versicherung dem Versicherten im Schadensfall die Zahlung aus diesem abstrakten Grund nicht verweigern.
- Zeichen einer guten Police sind außerdem: Der Haftpflichtschutz gilt auch für ein im Ausland gemietetes Fahrzeug («Mallorca-Police»), Schäden durch Marderbisse und Wildtiere werden erstattet, Sonderausstattungen sind bis zu einer Grenze von mindestens 3000 Euro beitragsfrei mitversichert und Schäden an Neuwagen sind mindestens bis zu sechs Monate nach Erstzulassung zum Neuwert versichert.
Weitere Meldungen aus dem Verkehrsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Wann kommt welches Bußgeld auf Sie zu? Droht Fahrverbot? Der aktuelle Bußgeldkatalog informiert Sie über besonders unfallträchtige Verkehrs-Verstöße und ihre juristischen Folgen, wie Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und Fahrverbot.
In unserem Verkehrsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Verkehrsrecht.




