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Mittwoch, 3. Januar 2007

Tempomat entbindet Fahrer nicht von Verantwortung

Hamm/Stuttgart (dpa/gms) - Autofahrer müssen grundsätzlich auch dann auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit achten, wenn sie mit eingeschaltetem Tempomat fahren.

Hamm/Stuttgart (dpa/gms) - Autofahrer müssen grundsätzlich auch dann auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit achten, wenn sie mit eingeschaltetem Tempomat fahren.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor (Az.: 2 Ss OWi 200/06), auf das die Zeitschrift «Der Verkehrsjurist» des Auto Club Europa hinweist. Erwischte Temposünder könnten sich daher auch nicht darauf berufen, dass der Tempomat defekt gewesen ist, berichtet das in Stuttgart erscheinende Magazin (Ausgabe 4/2006). Am Vorwurf der Fahrlässigkeit bei einer Tempoüberschreitung ändere sich nichts.

 

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