Teilzeit: Überstundenvergütung genau nehmen
Berlin (dpa/tmn) - Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sollten genau überprüfen, wie ihre Überstunden vergütet werden. Unter Umständen bekommen sie weniger, als ihnen zusteht.
Berlin (dpa/tmn) - Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sollten genau überprüfen, wie ihre Überstunden vergütet werden. Unter Umständen bekommen sie weniger, als ihnen zusteht.
Denn nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist eine niedrigere Überstundenvergütung von Teilzeit- im Vergleich zu Vollzeitkräften problematisch. Diese Ungleichbehandlung könne möglicherweise erheblich mehr Frauen als Männer betreffen. Das wäre ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hin.
Der EuGH hat (Rechtssache C-300-06 Voß/Land Berlin) über die Klage einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin verhandelt. Sie erhielt die über die vereinbarte Teilzeit hinaus geleistete Arbeit als Überstunden vergütet - aber mit einem geringeren Stundensatz als vollzeitbeschäftigte Lehrer. Das war Unrecht, so der EuGH. Es spreche viel dafür, dass im Licht der EuGH-Rechtssprechung Vertragsgestaltungen, bei denen Teilzeitkräfte für Mehrarbeit weniger als Vollzeitkräfte erhalten, gegen das Verbot der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern verstoßen, erläutert DAV-Rechtsanwalt Roland Gross.
Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent pro Minute)
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