Teilkasko zahlt selten für geklautes Navigationsgerät
Hannover/Köln (dpa/gms) - Die Teilkasko-Versicherung muss Autofahrer für aus dem Wagen geklaute Navigationsgeräte häufig nicht entschädigen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Hannover hervor, über den das Magazin «Capital» berichtet.
Hannover/Köln (dpa/gms) - Die Teilkasko-Versicherung muss Autofahrer für aus dem Wagen geklaute Navigationsgeräte häufig nicht entschädigen. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Hannover hervor, über den das Magazin «Capital» berichtet.
Über die Teilkasko seien die Geräte nur dann versichert, wenn sie als «fester Bestandteil des Kfz» gelten, also wenn das Gerät fest eingebaut ist. Es gebe allerdings Hausrat-Policen, die auch den Diebstahl mobiler «Navis» abdecken (Az.: 8 S 17/06).
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