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Stichwörter: SchadensersatzReiserecht
Mittwoch, 17. Oktober 2007

Sturz in der Dusche: Klage gegen Reiseveranstalter haltlos

Koblenz (dpa) - Wenn sich ein Urlauber während einer Pauschalreise beim Sturz in der Hotel-Dusche verletzt, muss der Reiseveranstalter dafür nicht haften. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden und damit die Klage eines Mannes aus Konstanz zurückgewiesen.


Bild: Pixelio.de/S. Hofschlaeger

Koblenz (dpa) - Wenn sich ein Urlauber während einer Pauschalreise beim Sturz in der Hotel-Dusche verletzt, muss der Reiseveranstalter dafür nicht haften. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden und damit die Klage eines Mannes aus Konstanz zurückgewiesen.

Dieser hatte gegen einen Reiseveranstalter aus dem Kreis Neuwied geklagt, weil er während einer zweiwöchigen Pauschalrundreise in Thailand im Saunabereich eines Hotels in der Dusche ausgerutscht war. Dabei verletzte er sich am Rücken und musste stationär behandelt werden. Nach der Reise verklagte er den Veranstalter auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Wie auch bereits zuvor das Amtsgericht Neuwied urteilte das Landgericht Koblenz, dass der Kläger keine Schadenersatzansprüche habe. Der Sturz des Mannes zähle zum «allgemeinen Lebensrisiko». Es sei allgemein bekannt, dass in Duschräumen, die von mehreren Menschen benutzt würden, erhöhte Rutschgefahr bestehe. Es gehöre auch nicht zum üblichen Standard, dass in Duschen Haltegriffe vorhanden seien oder dass Duschräume nach jeder Benutzung gereinigt und getrocknet werden müssten (Az.: 12 S 83/07).


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