Sturz im Linienbus: Kein Anspruch auf Schadensersatz
Frankfurt/Main/Berlin (dpa/tmn) - Fahrgäste eines Linienbusses sind unterwegs für ihre Sicherheit selbst verantwortlich. So sind sie zum Beispiel gehalten, bis zum Stopp des Busses an einer Haltestelle sitzen zu bleiben oder sich festzuhalten.
Frankfurt/Main/Berlin (dpa/tmn) - Fahrgäste eines Linienbusses sind unterwegs für ihre Sicherheit selbst verantwortlich. So sind sie zum Beispiel gehalten, bis zum Stopp des Busses an einer Haltestelle sitzen zu bleiben oder sich festzuhalten.
Bei einem Sturz wegen einer starken Bremsung haftet die Verkehrsgesellschaft daher nicht, teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mit. Er verweist dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 30 AC 30480/06-25).
Im verhandelten Fall war eine Mitfahrerin bereits einige hundert Meter vor der Haltestelle aufgestanden und wollte zur Ausstiegstür gehen. Als der Bus plötzlich stark bremsen musste, stürzte die Frau und erlitt eine schwere Schulterverletzung. Ihre Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wies das Gericht jedoch ab.
Die Frau habe den Sturz selbst verursacht, befand das Gericht. Gerade in einer belebten Großstadt müsse jederzeit mit einer plötzlichen Bremsung gerechnet werden. Die Frau habe daher bis zum Halt sitzen bleiben oder sich festhalten müssen. Eine Haftung der Verkehrsgesellschaft kommt laut DAV nur dann in Betracht, wenn der Busfahrer ohne Grund stark bremst. In dem konkreten Fall war dem Fahrer allerdings ein Kind vor das Fahrzeug gelaufen.
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