Straße oder Einmündung: Unfallverursacher hat Schuld
Potsdam/Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn eine Einmündung schwer als Vorfahrtstraße zu erkennen ist, hat der Fahrer auf der nicht vorfahrtberechtigten Straße bei einem Unfall die Schuld.
Denn wenn Fahrer sich über die Vorfahrtregelung an einer Kreuzung unsicher sind, müssen sie das Tempo herabsetzen und bremsbereit sein. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 3S 155/06). In dem Fall hatte ein Autofahrer eine Einmündung rechter Hand nicht als vorfahrtberechtigte Straße erkannt.
Er hatte sie für eine Grundstücksausfahrt gehalten. Eine Reihe von in den Asphalt eingelassene Pflastersteine trennte die Straße an der Kreuzung optisch ab, erläutert der Anwaltverein. Nach der Regel «Rechts vor Links» hatte allerdings der andere Fahrer Vorrang. Gestritten wurde darüber, ob die Straße von rechts als Straße zu erkennen gewesen sei. Die Richter sahen das so, denn die Einmündung habe eine «straßenübliche Breite» und an der Ecke stehe ein Straßenschild.
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