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Mittwoch, 14. November 2007

Steuern sparen mit Freibetrag: Eintragen bis 30. November

Berlin (dpa/tmn) - Wer nicht erst nach dem Lohnsteuerjahresausgleich vom Abzug der Werbungskosten profitieren will, macht die Ausgaben jetzt noch schnell bis zum 30. November geltend. Das erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Berlin (dpa/tmn) - Wer nicht erst nach dem Lohnsteuerjahresausgleich vom Abzug der Werbungskosten profitieren will, macht die Ausgaben jetzt noch schnell bis zum 30. November geltend. Das erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin.

Bis zu diesem Termin können Steuerpflichtige noch die in Frage kommenden Freibeträge für 2007 eintragen lassen. «Das ist vor allem sinnvoll, weil der Januar auf den meisten Konten ohnehin Saure-Gurken-Zeit ist», sagt die Steuerexpertin des Verbands Anita Käding. Das Verhindern des Steuerabzugs im Vornherein könnten daher gerade jetzt viele gut gebrauchen.

Zwar seien in den elf Monaten zuvor die Lohnsteuern für 2007 bereits voll in Abzug gebracht worden. «Die Steuerersparnis wirkt aber auf der Dezemberabrechnung für das ganze Jahr rückwirkend, wenn ich jetzt noch einen Freibetrag beim Finanzamt eintragen lasse», sagt Käding. Voraussetzung für einen Antrag ist, dass die jährliche Werbungskostenpauschale von 920 Euro um mindestens 600 Euro überschritten wird.

«Alles, was 1520 Euro übersteigt, kann ich also per Freibetrag vorträglich in Abzug bringen.» Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes können zum Beispiel all jene einen Freibetrag eintragen lassen, die täglich eine Strecke von 24 Kilometern zur Arbeit zurücklegen. Freibeträge, die für besonders viele Steuerzahler in Frage kommen, seien neben dem für die Entfernungspauschale die für eine doppelte Haushaltsführung, für Kinderbetreuungskosten und die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen.


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