Spät erkennbare Hindernisse: Fahrer haftet nicht bei Unfall
Berlin (dpa/gms) - Bei spät erkennbaren Hindernissen auf der Autobahn müssen Autofahrer nicht haften. Wer zum Beispiel bei Dunkelheit einen Reifen, der auf der Autobahn liegt, zu spät erkennt und einen Unfall verursacht, muss für den Schaden nicht aufkommen.
Berlin (dpa/gms) - Bei spät erkennbaren Hindernissen auf der Autobahn müssen Autofahrer nicht haften. Wer zum Beispiel bei Dunkelheit einen Reifen, der auf der Autobahn liegt, zu spät erkennt und einen Unfall verursacht, muss für den Schaden nicht aufkommen.
Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts München (Az.: 2 S 4550/06) hin. In dem Fall hatte ein Omnibus einen kompletten Satz Zwillingsreifen auf der Autobahn verloren. Eine Autofahrerin konnte den Reifen nicht mehr ausweichen und verursachte einen Unfall. Sie treffe an dem Unfall keinerlei Mitverschulden, stellten die Richter fest. Zwar dürfe ein Autofahrer bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke halten könne. Auf Hindernisse, die außergewöhnlich spät erkennbar sind, brauche ein Autofahrer die Geschwindigkeit aber nicht anzupassen. Die Frau hatte sich an die Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometer (km/h) gehalten.
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