Spätere Lieferung wegen Streik: Autohändler ist nicht schuld
München (dpa/tmn) - Sollten Verbraucher wegen des Bahnstreiks ihren Neuwagen nicht zum vereinbarten Liefertermin bekommen, können sie unter Umständen vom Kauf zurücktreten.
München (dpa/tmn) - Sollten Verbraucher wegen des Bahnstreiks ihren Neuwagen nicht zum vereinbarten Liefertermin bekommen, können sie unter Umständen vom Kauf zurücktreten.
Für die Lieferung eines Neuwagens werden in der Regel unverbindliche Termine abgemacht, sagte die ADAC-Rechtsexpertin Silvia Schattenkirchner in München. Diesen darf der Händler in jedem Fall ohne weiteres um bis zu sechs Wochen überschreiten. Verzögert sich die Lieferung danach aber weiter, kann der Kunde dem Händler eine zweiwöchige Lieferfrist setzen. Nach deren Ablauf dürfe er vom Kauf zurücktreten.
Schadensersatz kann der Autokäufer jedoch nur dann fordern, wenn dem Händler ein Verschulen nachzuweisen ist - etwa weil er die Bestellung vergessen hat. «Bei einem Bahnstreik trifft den Händler jedoch keine Schuld», so Silvia Schattenkirchner.
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