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Stichwörter: WinterreifenpflichtProfiltiefe
Dienstag, 15. Januar 2008

Skiurlaub im Ausland: Über Winterreifen-Regelung informieren

München (dpa/tmn) - Wer mit dem Auto in ein Nachbarland fährt, sollte sich über die dort geltende Winterreifen-Regelung informieren. Denn während es in der Bundesrepublik zumindest keine ausdrückliche Winterreifenpflicht gibt, ist das bei in einigen Nachbarn der Fall.


Vier Millimetern: Soviel Profil sollte der Winterreifen haben, raten Experten. (Bild: dpa)

In Österreich ist es seit dem Jahreswechsel Pflicht, im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 15. April bei Schnee, Schneematsch oder Eis mit Winterreifen zu fahren. Darauf weist der ADAC in München hin. In Frankreich und Italien gibt es keine allgemeine Pflicht, Winterpneus aufzuziehen. Sie kann jedoch für einzelne Gebirgsstraßen bei Bedarf kurzfristig angeordnet werden. Dann weisen Schilder die Autofahrer drauf hin. Zudem sind im italienischen Aostatal immer zwischen 20. Oktober und 20. April Winterreifen vorgeschrieben.

In Slowenien müssen grundsätzlich zwischen dem 15. November und dem 15. März Winterreifen aufgezogen sein - und wenn es die Wetter- und Straßenverhältnisse erfordern, auch über diesen Zeitraum hinaus. In der Schweiz herrscht keine generelle Winterreifenpflicht. Fahrer riskieren aber ein Bußgeld, wenn sie mit «ungeeigneter Bereifung» unterwegs sind und deshalb etwa den Verkehr behindern.

Ähnlich sieht es laut ADAC in Deutschland aus: Hier muss mit einer an die Witterungsverhältnisse angepassten Bereifung gestartet werden. Hat die Polizei konkrete Anhaltspunkte, dass ein Fahrer mit den falschen Pneus unterwegs ist - wenn ein Beamter also etwa sieht, dass ein Wagen umherschlittert - kann sie ein Bußgeld verhängen.

Auch nach einem Unfall kann es in Deutschland eine Rolle spielen, ob bei einem Wagen Winterreifen aufgezogen waren. So entschied das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg zugunsten eines Kunden einer Autovermietung, wie der Auto Club Europa (ACE) mitteilt. Der Kunde war bei winterlichen Straßenverhältnissen in einem Mietwagen mit Sommerreifen unterwegs und verursachte einen Unfall.

Die Vermietung forderte die vereinbarte Selbstbeteiligung - zu Unrecht, entschied das Gericht: Das Unternehmen hätte einen Wagen mit Winterreifen vermieten müssen. Eine Mitschuld sprach das Gericht dem Kunden aber zu: Ein Gutachter hatte ermittelt, dass die Sommerreifen nicht die Ursache für den Unfall waren (Az.: 14 U 34/07).

Die Profiltiefe von Winterreifen lässt sich mit Hilfe eines Ein-Euro-Stücks überprüfen, erläutert die Initiative Pro Winterreifen: Steckt der Fahrer die Münze in das Profil, und verschwindet der Messingrand nicht komplett darin, ist der Reifen deutlich abgenutzt. Er hat weniger als vier Millimeter Profiltiefe - und von diesem Wert an raten Experten zum Austausch. Für den deutschen Gesetzgeber ist dagegen ein Minimum von nur 1,6 Millimetern maßgeblich. Der Initiative Pro Winterreifen gehört zum Beispiel der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn an.


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