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Freitag, 20. April 2007

Sekundenschlaf am Steuer nicht immer «grobe Fahrlässigkeit»

Koblenz (dpa) - Der so genannte Sekundenschlaf am Steuer rechtfertigt bei einem Unfall nicht ohne weiteres den Vorwurf grober Fahrlässigkeit. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.


Koblenz (dpa) - Der so genannte Sekundenschlaf am Steuer rechtfertigt bei einem Unfall nicht ohne weiteres den Vorwurf grober Fahrlässigkeit. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Dieser Vorwurf sei nur berechtigt, wenn sich der Fahrer nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung hinweggesetzt habe, urteilte das Gericht (Aktenzeichen 10 U 949/06). Es wies die Schadenersatzklage eines Mietwagenunternehmens ab. Nach den allgemeinen Vertragsbedingungen des Unternehmens haftet ein Kunde für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten an dem gemieteten Wagen entstehen. Ein Kunde hatte einen Unfall verursacht, der offenbar durch den Sekundenschlaf ausgelöst worden war. Die Autovermietung verlangte von ihm Wertersatz für den Wagen, der einen Totalschaden hatte.

Das OLG sah, anders als das Landgericht, das der Klage stattgegeben hatte, keine Anhaltspunkte für ein grob fahrlässiges Verhalten. Die Koblenzer Richter räumten ein, dass es Gerichte gebe, wie etwa die Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt, die in diesen Fällen ohne weiteres grobe Fahrlässigkeit bejahten. Dieser strengen Auffassung schließe man sich jedoch nicht an.


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