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Dienstag, 30. Oktober 2007

Schneller als 130 - Mögliche Mithaftung bei höherem Tempo

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern ist mehr als eine bloße Empfehlung. Wer schneller fährt, kann bei einem Unfall in Mithaftung genommen werden, so Volker Lempp, Leiter Verkehrsrecht des Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart.

Stuttgart (dpa/tmn) - Die Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern ist mehr als eine bloße Empfehlung. Wer schneller fährt, kann bei einem Unfall in Mithaftung genommen werden, so Volker Lempp, Leiter Verkehrsrecht des Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart.

Demnach verhält sich als «Idealfahrer» im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes nur derjenige Autofahrer, der sich an die Richtgeschwindigkeit hält. Das hat den Angaben zufolge bereits der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Jahr 1992 in einem Grundsatzurteil entschieden (AZ.: VI ZR 62/91). Wer schneller fahre, vergrößere das Unfallrisiko und müsse bei einem Unfall unter Umständen eben mithaften.

Das hohe technische Entwicklungs-Niveau der Autos und auch der Ausbaustand vieler Autobahnen haben laut dem ACE-Experten keinen Einfluss auf diese Sachlage. Es sei vielmehr entscheidend, dass menschliche Eigenschaften die technischen Möglichkeiten des Autos begrenzen - auch in Hinblick auf die Voraussicht und das Reaktionsvermögen.


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