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Montag, 19. Februar 2007

Schaden durch Jecken zahlt nur Vollkasko-Versicherung

Henstedt-Ulzburg (dpa/gms) - Von betrunkenen Jecken verursachte Lackschäden müssen Autofahrer ohne Vollkasko-Versicherung selbst tragen. Das sagte Bianca Höwe vom Bund der Versicherten im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg.


Henstedt-Ulzburg (dpa/gms) - Von betrunkenen Jecken verursachte Lackschäden müssen Autofahrer ohne Vollkasko-Versicherung selbst tragen. Das sagte Bianca Höwe vom Bund der Versicherten im schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg.

Die Teilkasko-Versicherung zahle nur, wenn in den Wagen eingebrochen wurde, erklärte die Expertin. Wurde dabei der Lack zerkratzt oder die Antenne abgebrochen, übernehme die Versicherung aber auch diese Schäden. Mutwillige Beschädigungen durch Dritte übernehme normalerweise nur die Vollkasko-Versicherung.

Grundsätzlich sollten Autobesitzer auch an den tollen Tagen schnell reagieren, wenn ihr Auto beim Fastnachtstreiben in Mitleidenschaft gezogen wurde. Zuallererst sollte der Schaden bei der Polizei gemeldet werden, sagt Höwe. Dann könne der Versicherte als Beweis selbst Fotos machen. Außerdem muss er den Schaden unverzüglich der Versicherung melden. Mit dem Gang zur Werkstatt sollte er allerdings noch etwas warten, denn die Versicherung müsse die Möglichkeit haben, einen eigenen Gutachter zu schicken.

 

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